Rauchen

Das Rauchen ist gemäß dem Bayerischen Gesetz über Erziehungs- und Unterrichtwesen (BayEUG) auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Um mögliche Gesundheitsschäden zu verhindern, ist auch die Verwendung von E-Zigaretten und E-Shishas (gemäß §37 Abs. 2 FOBOSO) verboten. Bei Nichtbeachtung ist mit entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu rechnen.

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