Leistungsnachweise

In jedem Unterrichtsfach werden Leistungsnachweise in unterschiedlicher Form und Anzahl erhoben. Die Informationen hierüber erhalten Sie zu Beginn eines Schuljahres von den jeweiligen Fachlehrkräften.
Hier ein kurzer Überblick über die möglichen Leistungsnachweise:
- Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt und umfassen Lerninhalte der zwei vorangegangenen Unterrichtsstunden sowie Grundwissen;
- Kurzarbeiten werden mind. eine Woche vorher angekündigt und in WebUntis eingetragen, sie umfassen Lerninhalte der zehn vorangegangenen Unterrichtsstunden sowie Grundwissen und müssen bei Versäumen (mit entsprechendem Nachweis, vgl. "Entschuldigungen") nachgeholt werden.
- Schulaufgaben werden mind. eine Woche vorher angekündigt und in WebUntis eingetragen; sie müssen bei Versäumen (mit entsprechendem Nachweis, vgl. "Entschuldigungen") nachgeholt werden.
- Mündliche Leistungsnachweise sind mündliche Abfragen, Referate oder Unterrichtsbeiträge.
„Wer einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung versäumt, erhält einen Nachtermin“ (§20 Abs. 1 FOBOSO). Nachtermine für schriftliche Leistungsnachweise (Schulaufgaben oder Kurzarbeiten) werden grundsätzlich zu Schuljahresbeginn bekannt gegeben, es erfolgt in der Regel keine gesonderte Einladung von Seiten der Schule. Sobald der Nachtermin von der Lehrkraft in WebUntis erfasst und eingestellt wird, gilt er als angekündigt. Wird der Nachtermin für einen angekündigten Leistungsnachweis versäumt, ist ein amtsärztliches Attest erforderlich; in der Regel wird in diesen Fällen am Ende des jeweiligen Schulhalbjahres eine schriftliche Ersatzprüfung durchgeführt.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Leistungsnachweisen wird dieser mit 0 Notenpunkten bewertet und das Verhalten als Leistungsverweigerung eingestuft.

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