Befreiungen während des Unterrichts

(vgl. ergänzend auch: Entschuldigungen)
Für den Fall, dass Sie sich im Laufe eines Schultages unvorhergesehen vom Unterricht befreien lassen müssen (bspw. wegen einer plötzlichen Erkrankung), benötigen Sie die Befreiung der aktuell in der Klasse unterrichtenden Lehrkraft. Sie legt auf dem Antragsformular fest, ob ein Attest oder ein sonstiger Nachweis im Nachgang vorgelegt werden muss. Das entsprechende Formblatt finden Sie im Sekretariat oder im Aufenthaltsbereich im 1. Stock des Hauptgebäudes.
Gegen Ende der Unterrichtsstunde werden in der Regel keine Befreiungen mehr ausgestellt, hier ist bereits die Lehrkraft der folgenden Stunde zuständig. Wurde eine Schülerin/ein Schüler befreit, nimmt sie/er den ausgefüllten und bewilligten Antrag zunächst mit nach Hause.
Die Befreiung ist bei Minderjährigen auch von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und anschließend zusammen mit den geforderten Nachweisen der zuständigen Klassenleitung vorzulegen. Dies kann auch auf digitalem Wege erfolgen, indem Befreiung und Nachweise gescannt bzw. fotografiert und per E-Mail an die Klassenleitung übermittelt werden. Alternativ können diese auch in Papierform vorgelegt werden am ersten Tag, an dem die Schülerin/der Schüler die Schule wieder besucht, vorgelegt werden. Sämtliche Belege für Fehlzeiten sind von den Schülerinnen und Schülern im Original bis zum Schuljahresende aufzubewahren.
Während der Praktikumsphase gelten besondere Regelungen, die Sie von den Fachlehrkräften der fpA (fachpraktische Ausbildung) in der ersten Schulwoche erhalten.

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